Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit mit Sabi Security Stand, Januar 2009

Allgemeines

Alle Dienstleistungen von Sabi Security unterliegen in vollem Umfange der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

2 Leistungsumfang, Entgelte, Zahlungsbedingungen

1. Sabi Security verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung.

2. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und- ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.

3. Im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen steht Sabi Security den Klienten auch außerhalb der Trainingszeiten von Montag bis Samstag zwischen 6.00 und 22.00 Uhr per E-mail, Fax oder Telefon zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Sabi Security ist hieraus nicht abzuleiten.

4. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten, darüber hinaus gehende Trainingseinheiten werden prozentual auf 15 Minuten verrechnet.

5. Zum Anfang eines neuen Abrechnungszeitraumes behält sich Sabi Security eine Anpassung der Entgelte vor. Mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der geänderten Entgelte werden diese dem Kunden postalisch oder per E-Mail mitgeteilt.

6. Der Kunde erhält über die zu zahlenden Entgelte eine schriftliche oder elektronische erstellte Rechnung.

7. Die Zahlung der Entgelte erfolgt bar oder durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto von Sabi Security. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu begleichen.

8. Bei Buchungen von Einzel-Trainings über Hotels oder Kooperationspartner ist das zu zahlende Entgelt vor bzw. direkt im Anschluss an das Training bar zu entrichten.

9. Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern (Bsp. Diagnostiker, Ärzte, Physiotherapeuten etc.) in Anspruch genommen werden sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Klient selbst und sind von diesem entweder direkt an den jeweiligen Dienstleister zu entrichten oder werden dem Klienten durch Sabi Security in Rechnung gestellt.

10. Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten zusätzlichen Kosten (bspw. für Hallen, Kletterhallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind diese vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.

3 Haftungsbeschränkung und Schadenersatzansprüche

1.Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

2. Gegenüber dem Klienten schließt Sabi Security jede Haftung für einen Sach- oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkung betroffen.

3. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Klient hat sich selbstverantwortlich gegen Schäden, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Dies betrifft auch den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4. Sabi Security haftet nicht für allgemeine Risiken (Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.

5. Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind von der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht betroffen.

6. Werden von dem Klienten Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Sabi Security vermittelten Firmen und Personen in Anspruch genommen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Sabi Security übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Leistungen die der Klient von diesen in Anspruch genommen hat

7. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Sabi Security.

4 Verhinderung

1. Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainingsbeginn. Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen oder Ihr Trainingstermin entfällt, bitte ich um Absage Ihres Personal Trainings bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin (Ausnahme Krankheit Unfall). Anderenfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe in Rechnung gestellt. Sabi Security ist nicht verpflichtet, den nicht selbst Verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheiten nachzuholen.

2. In Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

5 Datenschutz

1. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Sabi Security gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzen gebuchten Trainingseinheit gelöscht

6 Vertragsbeginn und -ende

1. Die Vereinbarungen sind mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Anamnesebogens rechtskräftig. Die AGB von Sabi Security werden dadurch anerkannt.

2. Sowohl der Kunde als auch der Personal-Trainer können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform per Telefax oder Brief.

3. Kommt der Kunde mit einer Zahlung gem. 2.8 um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann Sabi Security den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen. Für die unwirksame Bestimmung ist ggf. eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem, was die Vertragsparteien gewollt haben, am nächsten kommt.

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